Erstberatung

Rechtsanwalt Sven Simon



Was ist eine Erstberatung?

Die Erstberatung bietet Ihnen eine transparente und kostengünstige Möglichkeit, sich eine fachkundige Einschätzung Ihres Anliegens einzuholen. Sie erhalten qualifizierte Informationen zur Rechtslage im konkreten Fall und können anschließend entscheiden, ob Sie eine weitere juristische Betreuung durch Ihren Anwalt für sinnvoll oder sogar notwendig halten. Ein Beratungsgespräch dauert in der Regel maximal 60 Minuten und kann sowohl persönlich, als auch telefonisch stattfinden.

Was ist eine Erstberatung nicht?

Bei vielen Rechtsangelegenheiten kann ein qualifizierter Rat vom Rechtsanwalt bereits helfen. Dennoch sollten die Erwartungen an eine Erstberatung nicht zu hoch sein. Sie ist keine uneingeschränkte Rechtsberatung, sondern ein erster Rechtsrat. Übersteigt der Umfang den zeitlichen Rahmen einer Erstberatung, kann der Rechtsanwalt die gebührenbegrenzte Beratung im Vorfeld auch ablehnen. Bei komplexen Sachverhalten sollten Sie also vorab eine Auskunft über die anfallenden Anwaltskosten bei Ihrem Anwalt einholen. Grundsätzlich zählen Leistungen wie das Anfertigen von Schreiben, Schriftsätzen oder Verträgen sowie die Prüfung von Erfolgsaussichten im Prozessfall nicht zur Erstberatung. Weitere Gespräche oder Auskünfte im Anschluss an die Beratung sind ebenfalls nicht in der Erstberatungsgebühr enthalten.

Welche Unterlagen benötigt der Anwalt?

Der Rechtsanwalt soll in kurzer Zeit einen möglichst genauen Überblick über den Sachverhalt bekommen. Dazu ist es wichtig, dass Ihre Unterlagen möglichst gut strukturiert, aussagekräftig und vollständig sind. Je besser Sie sich auf den Beratungstermin vorbereiten, desto mehr Zeit bleibt für die eigentliche Beratung. Erstellen Sie möglichst einen schriftlichen Bericht zur Sache, der die Ereignisse aus Ihrer Sicht widerspiegelt. Sinnvoll ist auch das Anfertigen von Kopien, damit die Originaldokumente in Ihrem Besitz bleiben.

Wie viel kostet die Erstberatung?

Für Privatpersonen sind die Gebühren für eine Rechtsberatung nach § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf maximal 190 Euro netto begrenzt. Die tatsächlich anfallenden Kosten hängen jedoch vom Umfang der Erstberatung ab und liegen in der Regel unter diesem Höchstsatz. Auf Wunsch können die Kosten im Vorfeld des Beratungstermins telefonisch vereinbart werden.

Bekomme ich die Kosten erstattet?

Sofern Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, wird diese die Kosten für eine Erstberatung in der Regel übernehmen. Der Rechtsanwalt prüft im Vorfeld einer Beratung, ob Ihre Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig ist. In jedem Fall gilt, dass die Kosten der Erstberatung bei Mandatserteilung vollständig auf die Folgekosten angerechnet werden. Sollten Sie sich also dafür entscheiden, Ihrem Anwalt das Mandat zur rechtlichen Vertretung Ihrer Interessen zu erteilen, wird Ihnen die Erstberatung nicht in Rechnung gestellt.

Was ist bei Beratungshilfe zu beachten?

Wenn Sie nachweislich bedürftig sind und kein Geld für eine Erstberatung haben, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, haben Sie Anspruch auf eine Erstberatung. Der Rechtsanwalt kann Ihnen dafür eine Kostenpauschale von maximal 15 Euro in Rechnung stellen. Alle weiteren Kosten werden dann nach der Gebührenordnung direkt mit dem Gericht abgerechnet. Wichtig ist, dass die Beratungshilfe bewilligt sein muss, bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Etwaige Kosten sind in diesem Fall vollständig vom Mandanten zu tragen.