Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Sven Simon



Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen innerhalb einer Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft. Es befasst sich vorrangig mit Eheschließung, Scheidung und Unterhalt sowie mit der Rechtsbeziehung zwischen Eltern und Kindern. Die rechtliche Grundlage des Familienrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Das Verfahren wird nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) sowie den Grundsätzen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt. Häufig geht es bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen um Rechte und Pflichten aus dem Ehevertrag, Folgen der Trennung, Vaterschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindesunterhalt. In einer oft angespannten Atmosphäre handelt Ihr Anwalt mit der notwendigen Ruhe und Sachlichkeit, um Ihre rechtlichen Interessen angemessen zu vertreten. Als Familienrechtler wird er sich darum bemühen, den familiären Konflikt nicht zu verschärfen und im Idealfall zu einer Entspannung der Situation beitragen. In diesem Zusammenhang ist die anwaltliche Beratung eine sinnvolle Maßnahme, um die Wogen im gemeinsamen Interesse einer gütlichen Einigung zu glätten.

Sozialrecht

Das Sozialrecht befasst sich mit allen rechtlichen Fragen rund um die Erfüllung der im Grundgesetz verankerten sozialen Sicherheit in Deutschland. Die Grundlage zur Umsetzung des Sozialstaatsprinzips sind das Sozialgesetzbuch (SGB) mit seinen zwölf Teilen sowie die dazu gehörenden Gesetze BAföG, BVG, SVG, OEG, WoGG und BKGG. Sozialgerichtliche Verfahren sind im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt, sodass die Sozialgerichte im Sinne des Grundgesetzes unabhängig von den Verwaltungsbehörden sind. Gegenstand des Sozialrechts sind häufig unterschiedliche Auffassungen über Leistungen der Sozialversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallkasse, Pflegekasse oder der Bundesagentur für Arbeit. Ihr Anwalt ist mit den komplexen gesetzlichen Bestimmungen vertraut und setzt Ihr Recht auf Leistung gegenüber dem Staat bzw. den staatlichen Leistungsträgern durch.

Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht oder Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen juristisch gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen. Es wird häufig angewendet zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sowie zur Abwehr unberechtigter Forderungen aus Verträgen, Handlungen oder Unfällen. Dabei wird unterschieden zwischen dem allgemeinen Privatrecht und dem Sonderprivatrecht. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrszivilrecht und Mietrecht. Maßgebliche Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches im Sonderprivatrecht durch zusätzliche Gesetze ergänzt oder verändert wird. Ein bekanntes Beispiel dafür ist das Handelsgestzbuch (HGB), welches im Handelsrecht zur Anwendung kommt. Bei allen privatrechtlichen Angelegenheiten kann Ihr Anwalt sowohl die außergerichtliche Vertretung als auch die Vertretung vor Gericht für Sie übernehmen.

Strafrecht

Das Strafrecht befasst sich mit rechtswidrigen und schuldhaft begangenen Taten, dem sogenannten Unrecht. Als Sanktion für strafbaren Handlungen sieht das Strafrecht teils empfindliche Maßnahmen vor. Diese reichen von der Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Unter welchen Voraussetzungen eine Handlung strafbar ist und welche Rechtsfolgen ein Tatbestand nach sich zieht, regelt das materielle Strafrecht. Grundlage hierfür ist das Strafgesetzbuch (StGB) und eine Vielzahl an Bestimmungen des Nebenstrafrechts. Die Durchsetzung des materiellen Strafrechts regelt das formelle Strafrecht maßgeblich nach der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz. In einem Strafverfahren kann Ihr Anwalt als klassischer Straf- bzw. Pflichtverteidiger agieren, aber auch als Vertreter der Nebenklage sowie als Zeugen- oder Opferbeistand auftreten. Unabhängig von seiner jeweiligen Rolle begleitet Ihr Anwalt Sie vom Ermittlungsverfahren über das Zwischen- und Hauptverfahren bis hin zum Vollstreckungsverfahren.

Bußgeldangelegenheiten

Mit einem Bußgeld sanktionieren die Verwaltungsgerichte Ordnungswidrigkeiten und weniger schwere Gesetzesverstöße. Häufigste Anwendung findet das sogenannte Bußgeldrecht im Straßenverkehr. Darüberhinaus werden Bußgelder häufig bei steuerlichen und gewerblichen sowie den Jugendschutz, Lärmschutz und Umweltschutz betreffenden Vergehen verhängt. Grundsätzlich sind sowohl das Bußgeldrecht als auch das Bußgeldverfahren im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Darüberhinaus sind Bußgeldtatbestände auch in Gesetzen, wie z.B. im Straßenverkehrsgesetz (StVG), Strafgesetzbuch (StGB) oder in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden. Ihr Anwalt verschafft sich zunächst Akteneinsicht und prüft daraufhin, ob tatsächlich ein ordnungswidriges Verhalten vorliegt. Oftmals sind Bußgeldbescheide aufgrund von Form-, Frist- oder Inhaltsfehler anfechtbar, sodass Ihr Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erreichen kann. Bei eindeutiger Sach- und Rechtslage verhandelt er für Sie mit der zuständigen Behörde und erzielt häufig ein milderes Bußgeld.