FAQ

Rechtsanwalt Sven Simon



Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden erhalten Sie erste Antworten auf Fragen, die häufig im Zusammenhang mit der Anwaltstätigkeit gestellt werden. Für genauere Auskünfte oder weitere Fragen steht Ihnen Ihr Anwalt gerne auch persönlich zur Verfügung.

Warum brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Je eher Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, desto besser lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit beeinflussen. Ein Rechtsanwalt wahrt die Einhaltung wichtiger Fristen und verhindert dadurch unwiderrufliche Entscheidungen zu Ihren Ungunsten. Darüberhinaus erhält nur ein Rechtsanwalt vollständige Einsicht in die behördlichen bzw. gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für die Verteitigungsstrategie sein kann. Häufig erreicht ein Rechtsanwalt sogar eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der Erstberatung, um einen ersten Rechtsrat von Ihrem Anwalt einzuholen.

Wie beauftrage ich einen Anwalt?

Der Anwaltsvertrag kommt - wie alle Verträge - durch zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Er kann sowohl mündlich als auch schriftlich z.B. per Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder SMS geschlossen werden. Eine Besonderheit des Anwaltsvertrages besteht darin, dass Sie einem Rechtsanwalt bereits mit der Übermittlung fallbezogener Informationen oder der Bitte um Prüfung bzw. Klärung eines Sachverhalts ein Angebot zur Annahme des Mandats unterbreiten. Sobald der Rechtsanwalt daraufhin tätig wird, besteht ein gültiges Mandatsverhältnis. Ein förmlicher Vertrag ist dazu nicht notwendig. Diese Regelung ist wichtig für Sie, da Ihr Anwalt ab dem Zeitpunkt der Mandatserteilung der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt und Ihre Sache fortan in einem gesetzlich geschützten Vertrauensverhältnis behandelt wird.

Darf ein Anwalt das Mandat ablehnen?

Ein Rechtsanwalt darf ein ihm angetragenes Mandat grundsätzlich ablehnen. In der Praxis wird er davon jedoch nur selten gebrauch machen. Im Fall von Vertretungsverboten ist der Rechtsanwalt allerdings gesetzlich dazu verpflichtet das Mandat abzulehnen. Die Mandatsübernahme steht daher zunächst immer unter Vorbehalt, weil eine abschließende Prüfung möglicher Ausschlussgründe oder Interessenkollisionen meist nicht ohne Weiteres im ersten Beratungsgespräch möglich ist. Je ausführlicher Sie Ihren Anwalt also über mögliche Ablehnungsgründe informieren, desto unwahrscheinlicher wird eine notwendige Mandatsablehnung zu einem späteren Zeitpunkt.

Unterliegt ein Anwalt der Schweigepflicht?

Rechtsanwälte sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt, sofern sie nicht vom Mandanten oder durch Recht und Gesetzt von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Mandatsverhältnis hinaus und betrifft alle Informationen, die dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Wissen erworben wurde. Bei Fragen zu einem konkreten Fall können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt wenden.

Welche Unterlagen benötigt ein Anwalt?

Für eine effektive Bearbeitung Ihrer Angelegenheit sollte der Rechtsanwalt möglichst umfangreiche Informationen zur Verfügung haben. Dazu zählen insbesondere Schriftwechsel mit Konfliktparteien, Behörden oder der Staatsanwaltschaft sowie Bescheide, Beschlüsse, Vorladungen, Protokolle oder andere Dokumente mit Bezug zu Ihrem Anliegen. Bei bestehendem Rechtsschutz benötigt Ihr Anwalt die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wenn Ihnen Beratungshilfe bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, sind entsprechende Nachweise erforderlich. Zur Beantragung von Beratungshilfe bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare.

Wann steht mir ein Pflichtverteidiger zu?

Das Strafrecht sieht im Falle einer "notwendigen Verteidigung" die Bestellung eines Pflichtverteidigers vor. Gemäß § 140 Abs. 1 StPO steht Ihnen ein Pflichtverteidiger zu, wenn Sie einer schweren Straftat beschuldigt werden, Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder Sie als Beschuldigter in Untersuchungshaft sind. Darüberhinaus haben Sie nach § 140 Abs. 2 StPO Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn die Schwere der Tat bzw. die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage eine Verteidigung notwendig machen oder ersichtich ist, dass Sie sich nicht selbst verteidigen können. Ob Ihnen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden muss, kann Ihr Anwalt meist nach einem ersten Gespräch beantworten.

In welchen Städten vertritt mich ein Anwalt?

Ist ein Rechtsanwalt bei einem Amts- oder Landgericht zugelassen, kann er Mandanten bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten vertreten. Bei großen Entfernungen zwischen dem zuständigen Gericht und dem Sitz der Kanzlei empfielt es sich jedoch, am Gerichtort einen Kollegen als Terminsvertreter zu bevollmächtigen. Ihr Anwalt ist bundesweit zugelassen und kooperiert mit Rechtsanwälten im gesamten Bundesgebiet.

Kann ich selbst Akteneinsicht beantragen?

Sofern Sie keinen Verteidiger haben, können Sie nach § 147 Abs. 7 StPO selbst die Einsicht in Behörden- oder Gerichtsakten beantragen. Allerdings wird Ihnen die Akteneinsicht wahrscheinlich nicht gewährt, weil dem Begehren oftmals schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Ein Rechtsanwalt hingegen ist gemäß § 147 StPO zur Akteneinsicht berechtigt, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Dies gilt auch bereits im sogenannten Anbahnungsverhältnis, also bevor der Rechtsanwalt das Mandat tatsächlich angenommen hat. Da die Kenntnis der Aktenlage von zentraler Bedeutung für die Verteidigung ist, sollten Sie Ihren Anwalt möglichst früh mit der Einsicht betrauen.

Muss ich eine Aussage machen?

Grundsätzlich besteht in Deutschland keine Pflicht zur Aussage. Auch muss einer Vorladung zur polizeilichen Vernehmung nicht Folge geleistet werden. Es ist jedoch wichtig, auf eine Vorladung angemessen zu reagieren. Ein Rechtsanwalt kann den Vernehmungstermin absagen und Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Je nach Aktenlage kann eine Aussage dann auch von Vorteil sein, um das Verfahren zu beschleunigen oder zu verkürzen. In jedem Fall sollten Sie diese Option aber im Vorfeld mit Ihrem Anwalt besprechen. Übrigens: Einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung müssen Sie Folge leisten. Ein Rechtsanwalt kann aber Rechtsmittel gegen die Vorladung einlegen und oftmals sogar die Aufhebung der Anordnung erreichen.

Wann muss ich einen Anwalt bezahlen?

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts grundsätzlich vergütungspflichtig. Geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern ist nicht zulässig. Ein Vergütungsanspruch entsteht unmittelbar mit Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit. Die Erteilung eines einfachen Rates (Erstberatung) kann der Rechtsanwalt beispielsweise sofort nach der Beratung abrechnen. Er ist nicht dazu verpflichtet in Vorleistung zu treten und kann bei umfangreicheren Tätigkeiten nach § 9 RVG einen angemessenen Vorschuss verlangen. Welche Gebühren anfallen, ob eine Vorleistung notwendig ist und ob möglicherweise eine Ratenzahlung vereinbart werden kann, klärt Ihr Anwalt gerne beim ersten Beratungsgespäch.