Kosten

Rechtsanwalt Sven Simon



Grundsätzliches

Die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung der Gebühren und Auslagen bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nachfolgend erhalten Sie grundlegende Informationen zu den Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit und zur Abrechnung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an Ihren Anwalt.

Beratung

Ein Rechtsanwalt darf bei Verbrauchern maximal 250,00 EUR netto für Beratungstätigkeiten und maximal 190,00 EUR netto für eine Erstberatung abrechnen. Ob diese Gebühren tatsächlich in dieser Höhe entstehen ist abhängig vom Umfang, der Schwierigkeit und der Haftungsträchtigkeit der Angelegenheit. Meist wird die tatsächlich anfallende Beratungsgebühr deutlich unter den oben angegebenen Höchstgebühren liegen.

Werden Unternehmer im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit beraten, darf der Rechtsanwalt auch höhere Gebühren verlangen. Maßgebend für die Höhe der Beratungsgebühr sind hier aber ebenfalls Umfang, Schwierigkeit und Haftungsträchtigkeit der Angelegenheit.

Außergerichtliche Vertretung

Bei der außergerichtlichen Vertretung entsteht eine sogenannte Geschäftsgebühr. Die Festlegung der Geschäftsgebühr innerhalb des Rahmens von 0,5 bis 2,5 gem. Nr. 2300 VV RVG hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Tätigkeit ab. Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

Die Geschäftsgebühr errechnet sich nun konkret aus dem für den Gegenstandswert festgelegten 1,0 Betrag, welcher sich aus der folgenden Tabelle ergibt, multipliziert mit dem für die Tätigkeit zu berücksichtigten Faktor – bei der Geschäftsgebühr in der Regel 1,3. Download: Gebührentabelle (0,3 MB)

Beispiel:

Gegenstandswert1.250,00 EUR
Gemäß Tabelle bis1.500,00 EUR
Basiswert (1,0)115,00 EUR
Gebührwert (1,3)1,3 x 115,00 EUR
=149,50 EUR

Neben dieser Geschäftsgebühr kann eine Einigungsgebühr entstehen, wenn der Anwalt beim Abschluss eines Vergleichs mitwirkt. Der Faktor für diese Einigungsgebühr beträgt 1,5 Nr. 1000 VV RVG aus dem Gegenstandswert.

Im obigen Beispiel würden daher eine zusätzlich Einigungsgebühr in Höhe von 172,50 EUR (115,00 EUR x 1,5) entstehen.

Zu diesen Gebühren hat der Anwalt Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. Eine davon ist regelmäßig die Post-und Telekommunikationspauschale, welche in Höhe von 20 Prozent der Gebühren, maximal in Höhe von 20,00 EUR entsteht. Darüber hinaus können Auslagen für die Fertigung von Kopien, Fahrtkosten und Kosten im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise entstehen.

Letztlich ist auf die Gesamtsumme der Gebühren und Auslagen die Umsatzsteuer zu erheben.

Im obigen Beispiel:

Geschäftsgebühr (1,3)149,50 EUR
Einigungsgebühr (1,5)172,50 EUR
PuT*20,00 EUR
Zwischensumme342,00 EUR
19 % Umsatzsteuer64,98 EUR
=406,98 EUR

* Post-und Telekommunikationspauschale beträgt grundsätzlich 20 % aus den Gebühren (64,40 EUR) ist aber auf maximal 20,00 EUR gedeckelt.

Gerichtliche Vertretung

Bei der gerichtlichen Vertretung entsteht in der Regel neben der 1,3 Verfahrensgebühr eine 1,2 Terminsgebühr. Sollte im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen werden, entsteht zusätzlich eine 1,0 Einigungsgebühr. Zu diesen Gebühren treten die oben ausgeführten Auslagen, soweit sie entstanden sind.

Soweit der Anwalt bereits außergerichtlich für Sie tätig war und eine Geschäftsgebühr entstanden ist, ist diese zur Hälfte auf die entstandene Verfahrensgebühr anzurechnen. Die Pauschale für Post- und Telekommunikation entsteht jedoch im gerichtlichen Verfahren von neuem, so dass diese aus der außergerichtlichen Vertretung nicht anzurechnen ist.

Gebühren in Rechtsmittelverfahren

Auch in Berufungs-, Revisions-, Beschwerdeverfahren entstehen Gebühren- und Auslagentatbestände neu.

Anspruch auf staatliche Unterstützung

Sollten Sie auf Grund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sein die Kosten der Rechtsverfolgung aufzubringen, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wobei Ihnen Ihr Anwalt gern behilflich ist.

Rechtsschutzversicherung

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, ist zu prüfen, inwieweit diese Versicherung die Kosten Ihrer Rechtsverfolgung übernimmt. Ihr Anwalt unterstützt Sie dabei oder setzt sich zur Klärung der Kostenübernahme und Abrechnung direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung.